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Wichtige Übergangsvorschriften für Pkw

Die StVZO schreibt vor, welche technischen Merkmale Kraftfahrzeuge für eine Zulassung aufweisen müssen. Mit Übergangsvorschriften werden Ausnahmen geregelt, so dass eine Zulassung auch für Oldtimer und Youngtimer möglich wird.
Die wichtigsten Bestimmungen sind nachfolgend aufgelistet.
(ohne Gewähr für die Richtigkeit der Angaben)

bis

März

1952

keine Vorschrift für die Anbringung (wo) des Fabrikschildes

bis

Dezember

1953

Sicherheitsglas muß nicht gekennzeichnet sein

bis

Dezember

1955

Heizung und Lüftung im geschlossenen Pkw nicht erforderlich

bis

Juni

1961

eine Bremsleuchte ist ausreichend

bis

Juni

1963

Türen dürfen auch hinten angeschlagen sein

bis

Dezember

1969

Brems- und Blinklicht als eine Einheit erlaubt

bis

Dezember

1969

roter Fahrtrichtungsanzeiger erlaubt

ab

Juli

1969

Abgasuntersuchung für PKW (Ottomotor, Diesel ab 1977)

bis

September

1969

Fahrgestellnummer auch auf genietetem Schild erlaubt

ab

April

1970

Sicherheitsgurte: Pflicht für die vorderen Sitze

bis

April

1973

Entlüftung des Kurbelgehäuses darf nach außen geführt werden

ab

Oktober

1974

Abschleppöse vorn muß angebracht sein

bis

April

1979

Sicherheitsgurte: Pflicht für die hinteren Sitze

bis

Dezember

1982

gelbes Bremslicht ist auch erlaubt

ab

Januar

1987

Rückfahrscheinwerfer müssen vorhanden sein

ab

Januar

1988

Dreipunktgurte sind für die hinteren Sitze Pflicht

bis

Dezember

1989

keine Regulierung der Leuchtweite erforderlich