Fuehrerscheinklassen
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EU Führerscheinklassen ab 1.2.2005

FS Klasse A
FS Klasse A1
FS Klasse B
FS Klasse BE
FS Klasse C
FS Klasse CE
FS Klasse C1
FS Klasse C1E
FS KlasseD
FS KlasseDE
FS KlasseD1
FS KlasseD1E
FS Klasse M
FS Klasse L
FS Klasse S
FS Klasse T

A

A: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm3 oder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; gegebenenfalls beschränkt auf 25 kW als Stufenführerschein

A1

Krafträder der Klasse A bis 125 cm1 und bis 11 kW (Leichtkrafträder); für 16- bis 17-Jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit B: Kfz bis 3,5 t und neun Sitzen, auch mit Anhänger bis 750 kg, der wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zul. Gewicht des Zuges 3,5 t nicht übersteigt

B

Kfz bis 3,5 t und neun Sitzen, auch mit Anhänger bis 750 kg, oder wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zul. Gewicht des Zuges 3,5 t nicht übersteigt

BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Gespann nicht unter B fallen

C

Kraftfahrzeuge über 7,5 t, auch mit Anhänger bis 750 kg

CE

Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg

C1

Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,51, auch mit Anhänger bis 750 kg

C1 E

Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse Cl und Anhänger über 750 kg, sofern das Gewicht des Anhängers nicht höher als das Leergew. des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12 t nicht überschreitet

D

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750kg

DE

Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 kg

D1

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht und max. 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg

D1 E

Zugfahrzeug der Klasse D l mit Anhänger über 750 kg, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 121 nicht überschreitet

M

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm-V45 km/h

L

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h

S

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h

T

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeits-
maschinen bis 40 km/h, auch mit Anhängern