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A
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A: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm3 oder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; gegebenenfalls beschränkt auf 25 kW als Stufenführerschein
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A1
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Krafträder der Klasse A bis 125 cm1 und bis 11 kW (Leichtkrafträder); für 16- bis 17-Jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit B: Kfz bis 3,5 t und neun Sitzen, auch mit Anhänger bis 750 kg, der wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zul. Gewicht des Zuges 3,5 t nicht übersteigt
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B
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Kfz bis 3,5 t und neun Sitzen, auch mit Anhänger bis 750 kg, oder wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zul. Gewicht des Zuges 3,5 t nicht übersteigt
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BE
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Gespann nicht unter B fallen
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C
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Kraftfahrzeuge über 7,5 t, auch mit Anhänger bis 750 kg
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CE
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Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg
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C1
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Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,51, auch mit Anhänger bis 750 kg
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C1 E
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Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse Cl und Anhänger über 750 kg, sofern das Gewicht des Anhängers nicht höher als das Leergew. des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12 t nicht überschreitet
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D
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Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750kg
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DE
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Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 kg
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D1
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Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht und max. 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg
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D1 E
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Zugfahrzeug der Klasse D l mit Anhänger über 750 kg, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 121 nicht überschreitet
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M
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Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm-V45 km/h
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L
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h
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S
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h
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T
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Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeits- maschinen bis 40 km/h, auch mit Anhängern
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